Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Fa. Beyer Immobilien hat in Bezug auf das angebotene Objekt einen Vermittlungs- bzw. Nachweisauftrag des betreffenden Anbieters.

Die Fa. Beyer Immobilien erhält für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- bzw. Mietvertrages eine Provision vom Käufer bzw. vom Mieter. Die Provisionshöhe beträgt, sofern keine ausdrückliche andere Vereinbarung getroffen wurde, bei Kaufverträgen 3 % des notariell beurkundeten Kaufpreises und bei Mietverträgen 2 Monatsmieten incl. Garagenmieten jeweils zuzüglich der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich und nur für Sie bestimmt. Sie beruhen auf Informationen Dritter und sind deshalb vor einem Vertragsabschluss vom Angebotsempfänger selbst zu überprüfen. Weitergabe ist nicht erlaubt. Erhält ein Dritter von unserem Angebot durch Sie Kenntnis und kommt es dadurch zu einem Vertragsabschluß, so sind Sie als Angebotsempfänger zur Zahlung der Provision verpflichtet. Wir sind bemüht, unsere Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit nach bestem Wissen durchzuführen, können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Ist dem Empfänger unser Angebot bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Angebotszusendung, unter Offenlegung der Informationsquelle schriftlich mitzuteilen, da sonst der Nachweis durch uns als erbracht gilt.

Unser Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu anderen Bedingungen zustande kommt, die vom Angebot abweichen oder wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners abgeschlossen wird. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Miete statt Erwerb und umgekehrt.

Der Angebotsempfänger ist verpflichtet, der Fa. Beyer Immobilien unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.

Die von uns gemachten Angebote sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bzw. eine Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Änderungen und Zwischenabreden bedürfen der Schriftform.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Freiburg.